Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick zu unseren Leistungen und Regelungen aus dem Gesundheitswesen verschaffen. Bei weiter gehendem Informationsbedarf, stehen Ihnen unserer Mitarbeiterinnen und die Praxisleitung gerne zur Verfügung.
Ergotherapie findet in der Regel als Einzeltherapie statt. In bestimmten Fällen legen wir 2 Klienten zusammen. Natürlich tun wir das nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Personen und nur in Fällen, bei denen Alter, Sozialverhalten, sowie das Therapieziel und -setting passen.
Gruppentherapien (3 bis 6 Teilnehmer) unterliegen ebenfalls diesem Qualitätsanspruch.
Wir machen gerne auch Hausbesuche – in Privathaushalten und in Pflegeeinrichtungen.
In der Karte sehen Sie die Kernzone des Einsatzgebiets. Grau dargestellte Gemeinden fahren wir an, wenn der Termin in eine bestehende Hausbesuchstour eingepasst werden kann.
In der Regel findet Ergotherapie persönlich in Präsenz statt. Sofern mindestens ein Termin persönlich in Präsenz stattgefunden hat, können weitere Termine auch videogestützt und in Einzelfällen sogar telefonisch erfolgen. Natürlich geht das nur, wenn die Art der Therapie einen unmittelbaren, persönlichen Kontakt nicht zwingend vorsieht.
Für die Teletherapie benötigen Sie ein internetfähiges Gerät (PC, Tablet, Smartphone) und einen gängigen Internetbrowser. Wir stellen mit unserem entsprechend zertifizierten Vertragspartner die Sicherheit der Datenübertragung sicher. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrer Therapeutin.
Die Teletherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eingeschränkt ist dies bei privaten Krankenversicherungen: für die Erstattungsfähigkeit empfiehlt sich eine ausdrückliche ärztliche Verordnung dieser Leistung. Bei Berufsgenossenschaften ist diese Leistung leider nicht möglich.
Information, Beratung und Schulung von Klienten und ihren Bezugspersonen über Ziele, Maßnahmen und Verlauf sind unverzichtbare Bestandteile der Maßnahmen der Ergotherapie. Im Einzelfall wird eine isolierte Beratung von Bezugspersonen (Angehörige, Lehrkräfte etc.) wie eine Therapieeinheit abgerechnet.
Eine Sonderform stellt die sogenannte „Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld“ dar. Hier liegt der Fokus auf der Analyse des häuslichen und sozialen Umfeldes des Klienten und der Erstellung entsprechender Empfehlungen zu möglichen und sinnvollen Anpassungen.
Die Integrationsberatung findet vor Ort und damit alltagsnah statt (zu Hause, Arbeitsplatz o.ä.).
Leider ist die Blankoverordnung bisher nur für diese Diagnosegruppen möglich:
- SB1: Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit funktionellen, aber nicht neurologischen Schädigungen
- PS3: Wahnhafte und affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen
- PS4: Dementielle Syndrome
Die Zuzahlung bei Blankoverordnungen kann wegen der Flexibilität zu Anfang einer Therapieserie nicht genau berechnet, sondern nur geschätzt werden.