Leistung und Zugang
Ergotherapeutische Beratung und Behandlung zielt auf eine Verbesserung der altersentsprechenden, persönlichen Leistungsfähigkeit und Selbstständigkeit und damit auf ein Mehr an Lebensqualität.
Die Ursachen von Einschränkungen sind genauso vielfältig wie deren Auswirkungen. So können medizinische Gründe, psychologische oder soziale Aspekte eine Rolle spielen. Für die ergotherapeutische Herangehensweise ist, unabhängig von der Ursache, die subjektive Beeinträchtigung verschiedener Bereiche wesentlich:
- Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung)
- Leistungsfähigkeit / Produktivität in Beruf, Schule und Freizeit
- Teilhabe in Familie, Beruf und Gesellschaft
Wenn auftretende Probleme unsere Unterstützung nahe legen, stehen Ihnen verschiedene Zugangswege offen:
- Für gesetzlich Krankenversicherte regelt die Heilmittelrichtlinie, bei welchen krankheitsbedingten Einschränkungen in welcher Art und Umfang die Kosten durch die Krankenkasse getragen werden muss. Grundlage für die Abrechnung zu Lasten der Krankenkasse ist in diesem Fall das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für Ergotherapie. Die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung (10,- € Verordnungsgebühr zzgl. 10% der Behandlungskosten) wird von uns in Rechnung gestellt und an die Krankenkasse abgeführt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die von der Zuzahlung gemäß § 62 SGB V befreit sind, wird keine Zuzahlung erhoben.
- Privat Krankenversicherte können ebenfalls auf ärztliche Verordnung hin Ergotherapie erhalten. Allerdings hängen hier Art und Umfang der Kostenübernahme häufig davon ab, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Wir empfehlen die vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenversicherung und stellen Ihnen im konkreten Fall unsere Preisangabe zur Verfügung. Bei Problemen (z.B. Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung) können wir Sie mit unserer Sammlung an Mustertexten ebenfalls unterstützen.
- Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Behandlungskosten in Fällen von Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Ihr Arzt verwendet in diesem Fall ein besonderes Verordnungsformular und die Leistungsabrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger. Eine Zuzahlung wird nicht erhoben. Sprechen Sie im Falle beruflicher Wiedereingliederungsmaßnahmen mit Ihrem Rehaberater über die Möglichkeiten einer ergotherapeutischen Begleitung am Arbeitsplatz (training on job).
Unsere Praxen sind bei allen genannten Kostenträgern zugelassen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Leistungsspektrum auch dann zur Verfügung, wenn keine medizinische Diagnose vorliegt. Wir beraten Sie gerne zu Art und Umfang der bei Ihrem Anliegen möglichen Leistungen.
Bestimmte Leistungen (z.B. Personal Coaching) sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden deshalb privat in Rechnung gestellt.